Absolute Kosten
Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören zum einen die Pflegekosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und die Kosten für die Zusatzleistungen.
Pflegeversicherung
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit haben Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese übernimmt die Pflegekosten im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen. Hierbei wird zwischen fünf Graden unterschieden.
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Seit Anfang 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II. Dieses brachte den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil mit sich. Das bedeutet, dass jeder Heimbewohner innerhalb einer Einrichtung den gleichen Eigenanteil für pflegerische Leistungen zahlt. Der Pflegegrad spielt hierbei keine Rolle.
Unterkunft und Verpflegung
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“) muss vom Pflegebedürftigen, genau wie bei der häuslichen Pflege, selbst getragen werden. Hierzu gehören die vom Wohn- und Pflegeheim erbrachten Leistungen wie zum Beispiel die Zimmerreinigung, die Mahlzeiten sowie sonstiger Service. Diese Kosten sind grundsätzlich für alle Bewohner gleich.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Wird beispielsweise die Nahrung überwiegend über eine Magensonde verabreicht, so wird der Anteil für die Verpflegung reduziert.
Investitionskosten
Zu den Investitionskosten gehören zum Beispiel Kosten für Modernisierungsarbeiten, Instandhaltung und Umbau- oder Ausbaumaßnahmen des Wohn- und Pflegeheims. Diese werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und sind vom Bewohner zu tragen.
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Investitionskosten zu zahlen, so gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, die beantragt werden können. Dabei unterstützt gerne unsere Verwaltung.
Ausbildungsumlage
Je nach Heim und Bundesland kann den Heimbewohnern ein Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt werden. Damit sollen die Kosten der Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanziert werden. Das gilt in den meisten Bundesländern jedoch nur für die Einrichtungen, die selbst ausbilden. Die Kosten belaufen sich je nach Bundesland auf zwei bis drei Euro pro Tag.
Zusatzleistungen
Zusätzlich zu den regulären Leistungen des Wohn- und Pflegeheims können unsere Bewohnerinnen und Bewohner weitere Leistungen mit dem Heim vereinbaren, die über die notwendigen pflegerisch-betreuenden Leistungen hinausgehen. Zu diesen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel aufwändige Frisuren oder die Reparatur von Kleidung.
Wer hilft, wenn das Einkommen nicht reicht?
Wenn der Eigenanteil vom Bewohner oder den Angehörigen nicht getragen werden kann, können Sie einen Pflegewohngeld- / Sozialhilfeantrag bei dem für Sie zuständigen Kreis stellen.
Wohnsitz im Kreis Soest: Mehr Informationen finden Sie hier.